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Steuern · Finanzen№ 04 · 3 Minuten Lesezeit

Kryptowerte und Steuern: die Erklärung ohne Fehler

Zwei Vermögenskategorien, die kein Steuerereignis darstellen, und wie Staking-, Airdrop- und DeFi-Erträge zu melden sind.

RedaktionWenexus Consulting · Steuern und Meldewesen ·

Kryptosteuern in Österreich sind längst keine Grauzone mehr. Seit 2022 fallen sie unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem Steuersatz von 27,5 % – demselben wie für Aktien und Dividenden. Fehler in Steuererklärungen entstehen heute nicht mehr durch Unklarheiten im Gesetz, sondern durch Verwechslungen bei den Anschaffungsdaten.

Zwei Kategorien: Altvermögen und Neuvermögen

Vermögenswerte, die vor dem 1. März 2021 erworben wurden, gelten als Altvermögen. Für sie gilt die frühere Spekulationsfrist-Logik: Nach einem Jahr Haltedauer ist der Verkauf steuerfrei. Alles, was später erworben wurde, ist Neuvermögen und wird mit 27,5 % besteuert – unabhängig davon, wie viele Jahre man es gehalten hat.

Genau hier entsteht die teuerste Verwechslung: Ein und dieselbe Münze kann teilweise zum Altvermögen und teilweise zum Neuvermögen gehören. Ohne eine saubere Transaktionshistorie ist eine nachträgliche Trennung nahezu unmöglich – und dann gilt das gesamte Vermögen als Neuvermögen.

Was KEIN Steuertatbestand ist

Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere begründet keinen Steuertatbestand: Man deklariert den Swap nicht, sondern überträgt die Anschaffungskosten auf den neuen Vermögenswert. Steuerpflicht entsteht beim Ausstieg in Fiat, bei der Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Krypto sowie beim Erhalt von Erträgen aus Lending.

Die häufigste falsche Gewissheit: „Ich habe nichts in Euro ausgezahlt, also ist nichts passiert." Das ist die halbe Wahrheit – und genau jene Hälfte, wegen der ein Brief ins Haus kommt.

Staking, Airdrop, Mining

Staking-Belohnungen sind im Moment des Erhalts nicht steuerpflichtig – allerdings ist ihr Anschaffungswert null, weshalb der gesamte Erlös aus deren Verkauf unter die 27,5 % fällt. Airdrops funktionieren nach derselben Logik. Mining hingegen gilt, sofern es regelmäßig und organisiert betrieben wird, als gewerbliche Tätigkeit mit eigenen Regeln und nicht als passives Einkommen.

Zinsen aus Lending und DeFi-Erträge werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 27,5 % besteuert. Die Schwierigkeit liegt nicht im Steuersatz, sondern darin, diese Gutschriften von mehreren Plattformen in einem übersichtlichen Bericht zusammenzuführen.

Drei typische Fehler

Der erste: kein Steuerjahr zu deklarieren, in dem ausschließlich Verluste entstanden sind – Verluste können gegen andere Einkünfte aus Kapitalvermögen desselben Jahres verrechnet werden, aber nur wenn sie ausgewiesen werden. Der zweite: sich auf den automatischen Steuerabzug österreichischer Anbieter zu verlassen, ohne zu prüfen, ob alle Plattformen dies tatsächlich tun. Der dritte: die Transaktionshistorie ausschließlich in der App der Börse aufzubewahren, die mitsamt Ihren Nachweisen verschwinden kann.

Der praktische Tipp mit dem größten Spareffekt: Exportieren Sie einmal pro Quartal die vollständige Transaktionshistorie in eine Datei und speichern Sie diese separat. Im Moment der Steuererklärung ist das der Unterschied zwischen einem Abend Arbeit und einer Woche Rekonstruktion.

HinweisDieser Artikel gibt allgemeine Orientierung, keine individuelle Beratung. Bevor Sie Entscheidungen zu Steuern, Verträgen oder Personal treffen, stimmen Sie sie mit einer Fachperson ab — gerne mit uns.
RedaktionSteuern und Meldewesen · Wenexus Consulting

Wir betreuen die Erklärungen von FOP und kleinen Unternehmen — von der ersten EAR bis zur Basispauschalierung. In dieser Rubrik zeigen wir, was das Finanzamt am häufigsten prüft.

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