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Steuern · Finanzen№ 04 · 2 Minuten Lesezeit

Investitionsfreibetrag 2026: doppelter Freibetrag bis Jahresende

20 % statt 10 %, 22 % für ökologische Investitionen, Bemessungsgrundlage bis zu einer Million – und vier Bedingungen, die leicht übersehen werden.

RedaktionWenexus Consulting · Steuern und Meldewesen ·

Das ist ein seltener Fall, in dem eine Steuerbegünstigung ein Ablaufdatum hat. Der Investitionsfreibetrag wurde vorübergehend verdoppelt – und das Fenster schließt sich mit Ende 2026. Danach kehrt der Satz auf das frühere Niveau zurück.

Wie viel genau

Für Investitionen, die zwischen November 2025 und Ende 2026 getätigt werden, beträgt der Gesamtsatz 20 % statt der üblichen 10 %, bei ökologischen Investitionen 22 % statt 15 %. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei einer Million Euro pro Jahr und Unternehmen, das entspricht bis zu 200.000 Euro zusätzlichem Aufwand in der Gewinnermittlung.

Das entscheidende Detail: Diese Begünstigung mindert die Abschreibungsbasis nicht. Sie schreiben die Anlage wie gewohnt ab – und setzen zusätzlich ein Fünftel ihres Wertes als Aufwand an. Genau deshalb wirkt sie spürbar, selbst in einem Jahr mit moderatem Gewinn.

Vier Voraussetzungen, die leicht übersehen werden

Nur neues, abnutzbares materielles Anlagevermögen mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren. Nur bei Erfassung im Anlagenverzeichnis. Nur bei tatsächlicher Inbetriebnahme im Begünstigungszeitraum. Und – vier Jahre Behaltefrist: ein früherer Verkauf führt zur Nachversteuerung der Begünstigung.

Die ökologische Kategorie wird durch eine eigene Verordnung definiert: Elektrofahrzeuge und Fahrräder, Ladeinfrastruktur, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie und weiteres. Der Unterschied zwischen gewöhnlicher und ökologischer Einordnung innerhalb einer einzigen Anschaffung kann mehrere tausend Euro ausmachen – daher sollte die Klassifizierung vorab mit dem Lieferanten abgestimmt werden.

Der teuerste Fehler in diesem Zusammenhang ist, die richtige Anlage im Jänner 2027 zu kaufen. Der Kalender zählt hier mehr als der Betrag.

Was noch heuer zu tun ist

Prüfen Sie den Anschaffungsplan für 2027 und überlegen Sie, was davon sinnvollerweise auf dieses Jahr vorgezogen werden kann. Prüfen Sie, ob die Begünstigung mit dem Gewinnfreibetrag konkurriert – für ein und dieselbe Anschaffung gilt nur eine der beiden. Und stellen Sie sicher, dass die Anlage bis Jahresende nicht nur bezahlt, sondern auch tatsächlich in Betrieb genommen wird.

RedaktionSteuern und Meldewesen · Wenexus Consulting

Wir betreuen die Erklärungen von FOP und kleinen Unternehmen — von der ersten EAR bis zur Basispauschalierung. In dieser Rubrik zeigen wir, was das Finanzamt am häufigsten prüft.

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