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Steuern · Finanzen№ 04 · 2 Minuten Lesezeit

Sozialversicherungsbeiträge 2026: die neuen Grenzwerte

Geringfügigkeitsgrenze, Höchstbeitragsgrundlage und neue Regelungen – eine kompakte Tabelle für Arbeitgeber und FOP.

RedaktionWenexus Consulting · Steuern und Meldewesen ·

Einmal im Jahr verschiebt die Sozialversicherung ihre Grenzen – und von diesen wenigen Zahlen hängt die Berechnung jedes Gehalts im Land ab. Das hat sich für 2026 geändert.

Drei Zahlen, die man sich notieren sollte

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei € 551,10 pro Monat. Erstmals seit vielen Jahren wurde sie nicht valorisiert und bleibt auf dem Niveau von 2025. Unterhalb dieser Grenze entsteht keine vollständige Versicherungspflicht.

Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt € 6.930 pro Monat bzw. € 231 pro Tag. Das ist ein deutlicher Sprung gegenüber € 6.450 im Jahr 2025. Einkommen über dieser Grenze unterliegt keiner Beitragspflicht.

Für Sonderzahlungen – das dreizehnte und vierzehnte Gehalt – gilt eine eigene jährliche Grenze von € 13.860. Für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen beträgt die Höchstbeitragsgrundlage € 8.085 pro Monat.

Was das in der Praxis bedeutet

Für Arbeitgeber mit hohen Gehältern steigen die Beiträge – die Obergrenze wurde angehoben. Für jene, die geringfügig Beschäftigte anstellen, hat sich die Berechnung nicht geändert, doch ab 2026 ist es nicht mehr möglich, eine solche Beschäftigung mit dem Bezug von Arbeitslosengeld zu kombinieren. In Wien kommt ein Wohnzuschuss von 1,5 % hinzu, der zwischen den Parteien aufgeteilt wird.

Für FOP gilt eine andere Logik: Dort greift die eigene Mindestbeitragsgrundlage der SVS, und genau diese bestimmt die monatliche Rücklage. Es empfiehlt sich, beide Werte zu prüfen – häufig ist ein Unternehmer gleichzeitig Arbeitgeber und Selbständiger.

RedaktionSteuern und Meldewesen · Wenexus Consulting

Wir betreuen die Erklärungen von FOP und kleinen Unternehmen — von der ersten EAR bis zur Basispauschalierung. In dieser Rubrik zeigen wir, was das Finanzamt am häufigsten prüft.

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