Das Doppelbesteuerungsabkommen Österreich–Ukraine
Dividenden, Lizenzgebühren, Einkünfte aus Immobilien und die Ansässigkeitsbescheinigung – wie das Abkommen in der Praxis angewendet wird.
Das Doppelbesteuerungsabkommen – ein Dokument, das meist erst dann erwähnt wird, wenn die Rechnung bereits zweimal eingetroffen ist. Dabei wirkt es im Voraus: Eine korrekt dokumentierte Ansässigkeit erspart nicht den Steuerbetrag, sondern ein Jahr Schriftverkehr.
Die entscheidende Frage: Wo sind Sie ansässig?
Das Abkommen erlaubt keine freie „Wahl" des Landes. Es legt eine Abfolge von Kriterien fest: ständige Wohnstätte, dann Mittelpunkt der Lebensinteressen, dann gewöhnlicher Aufenthalt, dann Staatsangehörigkeit. Eine Person, die mit ihrer Familie in Wien lebt, ist fast immer in Österreich ansässig – auch wenn das Einkommen aus der Ukraine stammt.
Was mit was passiert
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen werden dort besteuert, wo das Objekt liegt. Eine Wohnung in Kyjiw erzielt Einkünfte, die in der Ukraine besteuert werden – diese sind jedoch in der österreichischen Steuererklärung anzugeben, wo anschließend der Anrechnungs- oder Befreiungsmechanismus zur Anwendung kommt.
Dividenden und Lizenzgebühren unterliegen im Quellenstaat reduzierten Steuersätzen – vorausgesetzt, der Empfänger hat rechtzeitig eine Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt. Ohne diese wird der volle Steuersatz einbehalten, und die spätere Rückerstattung ist ein eigenständiges Verfahren mit eigenen Fristen.
Neun von zehn „Doppelbesteuerungen", mit denen man zu uns kommt, sind keine Gesetzeskollision. Es ist eine nicht rechtzeitig eingereichte Ansässigkeitsbescheinigung.
Praktische Vorgehensweise
Die Ansässigkeit schriftlich festhalten – mit Begründung und Belegen. Die Ansässigkeitsbescheinigung beim Finanzamt des Ansässigkeitsstaates einholen. Diese dem Einkommensschuldner vor der ersten Auszahlung übermitteln. Und das weltweite Einkommen in der Steuererklärung des Ansässigkeitsstaates angeben, auch wenn es dort befreit ist – eine Befreiung wird erklärt, nicht stillschweigend vorausgesetzt.
Gesondert zu prüfen ist die Situation bei in der Ukraine veräußertem Immobilienvermögen: Hier treffen ukrainische Haltefristen und österreichische Regelungen für ausländische Einkünfte aufeinander – und genau an dieser Schnittstelle entstehen die kostspieligsten Überraschungen.
Wir betreuen die Erklärungen von FOP und kleinen Unternehmen — von der ersten EAR bis zur Basispauschalierung. In dieser Rubrik zeigen wir, was das Finanzamt am häufigsten prüft.