Steuern in der GmbH optimieren: vier legale Strategien
Von der Aufteilung zwischen Gehalt und Dividende bis zur Forschungsprämie und Gruppenbesteuerung – vier Mechanismen, die im Rahmen des Gesetzes funktionieren.
Das Wort „Optimierung" klingt im österreichischen Kontext verdächtig – und das zu Unrecht. Das Gesetz selbst bietet mehrere Mechanismen zur Senkung der Steuerlast; die Frage ist nur, ob Sie diese nutzen oder aus Gewohnheit den vollen Satz zahlen. Vier Instrumente, die wir für GmbH am häufigsten einsetzen.
Erstens: das Verhältnis zwischen Gehalt und Dividende
Der Gewinn einer GmbH wird mit der Körperschaftsteuer (KöSt) von 23 % besteuert, die an den Eigentümer ausgeschüttete Dividende zusätzlich mit 27,5 % Kapitalertragsteuer. Das Geschäftsführergehalt hingegen mindert den Gewinn der Gesellschaft, zieht aber Sozialversicherungsbeiträge und die progressive Einkommensteuer nach sich. Das Optimum liegt fast nie in einem Extrem: Es liegt in einem Verhältnis, das anhand der konkreten Zahlen des jeweiligen Jahres berechnet wird.
Praktische Faustregel: Zunächst decken wir mit dem Gehalt den Bedarf an sozialem Schutz und an dokumentiertem Einkommen (Hypothek, Visaangelegenheiten), den Rest betrachten wir als Dividende. Die Neuberechnung erfolgt jährlich – die Progressionsschwellen und Ihre persönliche Situation ändern sich schneller als das Steuergesetz.
Zweitens: Forschungsprämie – 14 % in barem Geld
Die Forschungsprämie erstattet 14 % der R&D-Ausgaben – und zwar nicht als Verringerung der Bemessungsgrundlage, sondern als Gutschrift auf das Steuerkonto. Das funktioniert nicht nur für Labore: Die Entwicklung eines Softwareprodukts, eine wesentliche Prozessverbesserung oder ein Prototyp eines neuen Dienstleistungsangebots qualifizieren sich häufig. Voraussetzung sind ein Fachgutachten der FFG und eine saubere Dokumentation der Stunden.
Die Forschungsprämie ist ein seltener Fall, in dem der Staat einem Unternehmen für etwas zahlt, das es ohnehin schon getan hat. Sie geht nicht durch Ablehnung verloren, sondern durch fehlende Zeitaufzeichnungen.
Drittens: Gruppenbesteuerung
Wenn Sie mehr als ein Unternehmen haben, ermöglicht die Gruppe, den Verlust eines Unternehmens gegen den Gewinn eines anderen zu verrechnen. Voraussetzungen: Beteiligung von mehr als 50 %, ein Antrag beim Finanzamt und die Verpflichtung, die Gruppe mindestens drei Jahre aufrechtzuerhalten. Das häufigste Szenario ist ein junges Unternehmen mit Verlusten neben einem etablierten: Statt zwei getrennter Ergebnisse versteuern Sie ein gemeinsames.
Viertens: Investitionsbegünstigungen, die nur bis Ende 2026 gelten
Der Investitionsfreibetrag wurde vorübergehend von 10 % auf 20 % angehoben, für ökologische Investitionen von 15 % auf 22 %. Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt eine Million Euro pro Jahr. Dies ist ein zusätzlicher Aufwand in der Buchführung, der die Abschreibungsbasis nicht mindert: Sie schreiben die Ausrüstung wie gewohnt ab und erhalten darüber hinaus die Begünstigung. Voraussetzung ist neues Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren und eine Behaltedauer von vier Jahren.
Keines dieser Instrumente ist ein Konstrukt: Alle vier sind im Gesetz beschrieben und werden vom Finanzamt ohne Drama geprüft. Der Unterschied zwischen einem Unternehmen, das den vollen Satz zahlt, und einem, das einen vernünftigen Satz zahlt, liegt meist nicht im Mut – sondern darin, dass Letzteres alles im März durchgerechnet hat und nicht erst im Dezember.
Wir betreuen die Erklärungen von FOP und kleinen Unternehmen — von der ersten EAR bis zur Basispauschalierung. In dieser Rubrik zeigen wir, was das Finanzamt am häufigsten prüft.