Krankenversicherung für Vertriebene nach Mai 2025
Die Pflichtversicherung in der ÖGK endete am 31. Mai 2025. Was das in der Praxis bedeutet und drei Wege, im System zu bleiben.
Bis zum 31. Mai 2025 waren vertriebene Personen aus der Ukraine durch eine eigene Bestimmung in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Diese Bestimmung wurde nicht verlängert – und ab 1. Juni 2025 besteht auf ihrer Grundlage kein Versicherungsschutz mehr. Danach begann der stillste und unangenehmste Teil: Viele Menschen erfuhren davon erst beim Arzt.
Was genau geendet hat
Beendet wurde die Einbeziehung in die gesetzliche Versicherung kraft Gesetzes – nicht der Zugang zur medizinischen Versorgung insgesamt. Für jene, die zuvor versichert waren, galt eine sechswöchige Übergangsfrist: Bis zum 12. Juli 2025 blieb ein eingeschränkter Zugang zu Ärzten, Krankenhäusern und Medikamenten erhalten. Mit ihr endeten auch die automatischen Befreiungen vom Rezeptgebühren-Selbstbehalt.
Drei Wege, im System zu bleiben
Der erste und einfachste ist Arbeit: Jede Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze begründet die gesetzliche Versicherung automatisch, gemeinsam mit dem ersten Arbeitstag. Das ist jener Fall, in dem Arbeit nicht nur die Einkommensfrage löst.
Der zweite Weg ist die freiwillige Selbstversicherung bei der ÖGK gegen einen monatlichen Beitrag. Hier ist die Frist entscheidend: Ein Antrag innerhalb von sechs Wochen nach Ende der vorangegangenen Versicherung gewährt lückenlosen Schutz ohne Unterbrechung.
Der dritte Weg ist die Mitversicherung als Angehöriger einer versicherten Person. Für bestimmte Kategorien von Angehörigen ist ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 3,4 % der Beitragsgrundlage der versichernden Person vorgesehen. Für Kinder entfällt in den meisten Fällen ein zusätzlicher Beitrag.
Wer Grundversorgung erhält, bleibt versichert – für diese Gruppe hat sich nichts geändert. Das Problem entstand gerade bei jenen, die bereits ein selbstständiges Leben begonnen hatten.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie über einen aufrechten Versicherungsschutz verfügen, lässt sich das mit einer einzigen Anfrage bei der ÖGK klären – und das besser vor dem nächsten Arztbesuch als danach.
Wir wählen Polizzen aus und lesen das Kleingedruckte gemeinsam mit der Kundschaft. In dieser Rubrik zeigen wir, was tatsächlich über Leistung oder Ablehnung entscheidet.